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Neue gesetzliche Pflicht im E-Commerce: Die Schaltfläche zum Widerruf

Warenrückgabe ohne Hindernisse. Ab Juni 2026 ist jeder Online-Shop verpflichtet, den Widerruf vom Vertrag genauso einfach zu ermöglichen wie den Kauf selbst – mithilfe einer klar gekennzeichneten Schaltfläche.

Neue gesetzliche Pflicht im E-Commerce: Die Schaltfläche zum Widerruf

Retouren sind in vielen Online-Shops umständlich. Gedruckte Formulare, versteckt in den AGB oder den FAQ usw. Das soll sich ändern. Die EU führt eine Pflicht für Online-Shops ein, Verbrauchern die Möglichkeit zu bieten, einen Vertrag genauso einfach zu widerrufen, wie er abgeschlossen wurde – und zwar über eine Widerrufsschaltfläche oder ein ähnliches Bedienelement. Online-Shops müssen die Schaltfläche direkt in ihre Online-Oberfläche integrieren. In Tschechien werden die neuen Regelungen derzeit vorbereitet, der voraussichtliche Starttermin ist der 19. 6. 2026.

Wen betrifft die neue Pflicht?

Die neue Pflicht gilt für alle Verträge, die auf Distanz über eine Online-Oberfläche abgeschlossen werden. Dazu gehören:

  • klassische Online-Shops (Warenverkauf im Internet),
  • Online-Verkauf digitaler Inhalte (Streaming-Dienste, Software, E-Books),
  • Online-Erbringung von Dienstleistungen (Abonnements, Kurse, Cloud-Dienste),
  • Finanzdienstleistungen auf Distanz (Versicherungen, Kredite, Sparprodukte, Investments).

Wie führt man die Widerrufsschaltfläche korrekt ein

Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die korrekte Einrichtung der Widerrufsschaltfläche in Ihrem Online-Shop, damit Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen – ohne Ihren Betrieb zu belasten.

1. Platzierung der Schaltfläche

Die Schaltfläche muss in der Online-Oberfläche verfügbar sein, über die der Vertrag abgeschlossen wurde. Der Verbraucher sollte nicht zu aufwendigen Schritten gezwungen werden, um diese Funktion zu finden (z. B. in den FAQ suchen, den Kundensupport kontaktieren oder eine spezielle App herunterladen, sofern der Vertrag nicht über diese abgeschlossen wurde).

Empfehlung von Legitas und Retino:

Wenn der Verbraucher ein Benutzerkonto hat, empfehlen wir, die Schaltfläche direkt in der Bestelldetailansicht im Kundenkonto zu platzieren. Wenn Ihr Online-Shop kein Konto anbietet, kann die Funktion über einen Hyperlink in der Bestellbestätigungs-E-Mail zugänglich gemacht werden, der den Kunden auf eine Website weiterleitet, auf der die Schaltfläche verfügbar ist. Sie können dafür zum Beispiel folgenden Text verwenden: „Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten, klicken Sie hier."

2. Beschriftung der Schaltfläche

Die Schaltfläche muss deutlich lesbar mit der Aufschrift „Vom Vertrag zurücktreten" oder einer anderen eindeutigen Formulierung versehen sein („Hier zurücktreten", „Hier widerrufen", „Bestellung stornieren" usw.).

Beispiel einer Schaltfläche über das Online-Portal Retino. Die Beschriftung kann nach Ihren Anforderungen angepasst werden. Zum Beispiel nutzt der Kunde 4camping die Möglichkeit einer verlängerten Widerrufsfrist für registrierte Kunden.
Beispiel einer Schaltfläche über das Online-Portal Retino. Die Beschriftung kann nach Ihren Anforderungen angepasst werden. Zum Beispiel nutzt der Kunde 4camping die Möglichkeit einer verlängerten Widerrufsfrist für registrierte Kunden.

3. Verfügbarkeitsdauer der Schaltfläche

Die Schaltfläche muss während der gesamten Widerrufsfrist ununterbrochen verfügbar sein. Die gesetzliche Frist beträgt 14 Tage ab Empfang der Ware (bei einer Teillieferung ab Empfang des letzten Teils) oder ab Vertragsabschluss (Dienstleistungen, digitale Inhalte, die nicht auf einem physischen Datenträger geliefert werden). Wurde der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist auf 1 Jahr und 14 Tage.

Viele Online-Shops bieten jedoch als Kundenvorteil eine verlängerte Widerrufsfrist an (häufig 30 Tage, manchmal auch länger). Sie müssen daher sicherstellen, dass die Widerrufsschaltfläche während der gesamten garantierten Widerrufsfrist aktiv ist.

Empfehlung von Legitas:

Es ist eine systemische Lösung erforderlich, die den Ablauf der Widerrufsfrist automatisch berechnet und die Widerrufsschaltfläche entsprechend anzeigt oder aktiviert. Das bedeutet, dass intern das Datum der Warenübernahme durch den Kunden, das Datum des Vertragsabschlusses sowie die ordnungsgemäße Belehrung des Kunden über sein Widerrufsrecht erfasst werden muss.

Empfehlung von Retino:

Wenn Sie Retino Returns sowie Retino Tracking aktivieren, können Sie im Retino Portal ein Limit für die Warenrückgabe ab dem Lieferdatum der Bestellung festlegen. Da wir Sendungen beim Versanddienstleister verfolgen, erhalten wir von ihm eine Zustellungsbenachrichtigung, die dann ausschlaggebend für die Festlegung des Rückgabelimits ist.

4. Formular zum Widerruf

Nach dem Klick auf die Widerrufsschaltfläche sollte der Online-Shop den Kunden zu einem Online-Formular zum Widerruf weiterleiten. Sofern die Daten nicht vorausgefüllt sind, muss der Kunde folgende Angaben machen können:

  • Name,
  • Vertrags-/Bestellnummer,
  • Kontakt-E-Mail-Adresse.

Empfehlung von Legitas und Retino:

Wenn der Kunde ein Benutzerkonto in Ihrem Online-Shop hat und während des Widerrufsprozesses angemeldet ist, empfehlen wir, diese Daten automatisch aus den bereits vorhandenen Kontoinformationen vorzubefüllen. Dadurch werden Fehler reduziert und die Benutzerfreundlichkeit erhöht.
Oder Sie nutzen die intelligente Lösung von Retino: Zum Widerruf gibt der Kunde lediglich seine E-Mail-Adresse und die Bestellnummer ein. Die restlichen Daten werden automatisch ausgefüllt, der Kunde wählt nur noch aus, welche Artikel er zurückgeben möchte, und wählt die Rücksendemethode – das System informiert Sie dann automatisch über die Rücksendung.

5. Bestätigungsschaltfläche

Nach dem Absenden des Formulars muss der Verbraucher aufgefordert werden, den Widerruf durch eine zweite Bestätigungsschaltfläche zu bestätigen, die eindeutig mit „Widerruf bestätigen" oder einer anderen klaren Formulierung gekennzeichnet ist. Ziel ist es, unbeabsichtigte Widerrufe zu verhindern.

6. Sofortige Bestätigung per E-Mail an den Verbraucher

Nach dem Absenden des Widerrufs durch den Verbraucher sind Sie verpflichtet, unverzüglich eine E-Mail zu senden, in der Sie den Eingang des Widerrufs bestätigen. Diese muss enthalten:

  • Bestätigung des Eingangs des Widerrufs,
  • Inhalt des Widerrufs,
  • Datum und Uhrzeit der Einreichung.

Empfehlung von Legitas:

Es ist eine systemische Lösung erforderlich, die Kunden, die vom Vertrag zurückgetreten sind, automatisch eine E-Mail mit diesen drei Informationen sendet.

Empfehlung von Retino:

Wenn Sie sich für die Nutzung von Retino Returns entscheiden, sind automatisierte E-Mails bereits enthalten – Sie müssen sie lediglich aktivieren. Gleichzeitig können Sie die Automatisierungen nach Ihren Vorstellungen einrichten und anpassen.

Was passiert nach Ablauf der Widerrufsfrist?

Nach Ablauf der Widerrufsfrist muss die Schaltfläche nicht mehr aktiv sein. An ihrer Stelle kann ein Hinweis erscheinen, zum Beispiel:

Die Widerrufsfrist ist am 1. 7. 2026 abgelaufen. Für eine Reklamation klicken Sie bitte hier.

Empfehlung von Retino:

Im Rahmen der Verbesserung der Nachkauf-Kundenbetreuung empfehlen wir, die Widerrufsschaltfläche zu belassen und lediglich darauf hinzuweisen, dass der Kunde keinen Anspruch mehr auf Widerruf hat. Das System informiert Sie darüber, und Sie können entscheiden, ob Sie die Rücksendung trotzdem akzeptieren oder nicht.

Informationspflicht über die Schaltfläche und ihre Position

Die neue Rechtsregelung führt auch eine Pflicht ein, Verbraucher darüber zu informieren, dass ein Widerruf über eine spezielle Schaltfläche oder ein ähnliches Bedienelement möglich ist. Diese Information sollte Teil der standardmäßigen Belehrung über das Widerrufsrecht sein, einschließlich der Angabe, wo sich die Schaltfläche befindet. In den meisten Fällen müssen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen anpassen und die entsprechende Formulierung aktualisieren.

Wenn Sie jedoch keine Pflicht zur Platzierung einer Schaltfläche haben, müssen Sie Verbraucher darüber auch nicht informieren.

Musterbelehrung von Legitas:

In Ihre AGB, in den Abschnitt zu den vorvertraglichen Informationen, empfehlen wir, folgendes oder ein ähnliches Klausel aufzunehmen:

„In unserem Online-Shop können Sie vom Vertrag ganz einfach über die Schaltfläche „Vom Vertrag zurücktreten" widerrufen, die Sie hier finden:

  • in der Bestelldetailansicht nach dem Einloggen in Ihr Konto, oder
  • in der E-Mail, die Sie nach der Bestellbestätigung erhalten haben, falls Sie kein Kundenkonto haben.

Nach dem Klick auf die Schaltfläche füllen Sie ein einfaches Formular aus (Name, Bestellnummer, E-Mail) und bestätigen Ihre Entscheidung mit einem zweiten Klick. Wir senden Ihnen umgehend per E-Mail eine Bestätigung über den Eingang des Widerrufs mit Datum und Inhalt Ihrer Erklärung. Die Schaltfläche ist während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar. Nach deren Ablauf erscheint ein Hinweis auf das Ende der Frist sowie die Möglichkeit, eine eventuelle Reklamation zu bearbeiten."

Der gesetzliche Druck auf Online-Shops ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Andererseits ist die Widerrufsschaltfläche ein weiterer Schritt hin zu einem einfacheren und faireren Online-Shopping. Mit einem Klick kaufen Kunden ein, mit einem Klick machen sie ihr Widerrufsrecht geltend. Wenn Sie sich rechtzeitig vorbereiten, erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und stärken gleichzeitig das Vertrauen Ihrer Kunden. Sie vermeiden Bußgelder, Verbraucherbeschwerden und sonstige rechtliche Auseinandersetzungen.

Empfehlung von Retino:

Aus den Erfahrungen unserer Kunden wissen wir, dass die Implementierung von Retino Returns nicht nur die Kundenzufriedenheit, sondern auch die Kundenbindung gesteigert hat. Kunden können bequem Ware zurückgeben, umtauschen oder reklamieren, müssen sich nicht selbst um die Rücksendung kümmern und werden rechtzeitig über den Status ihrer Rücksendung informiert. Die eingesparte Zeit und der Überblick sind zudem ein Vorteil, den jeder Online-Shop zu schätzen weiß.

Möchten Sie die Schaltfläche technisch umgesetzt haben?

Aktivieren Sie Retino Returns Kostenlos – ohne Kreditkarte, ohne Verpflichtungen. 14 Tage lang haben Sie Zugang zu allen Funktionen. Nach Ablauf der Testphase wechseln Sie automatisch zur kostenlosen Basisversion – oder Sie können jederzeit auf einen kostenpflichtigen Plan umsteigen.

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